Nägel mit Köpfen

Veröffentlicht am 27.02.2021 in Kommunalpolitik

Ortstermin an der Metjendorfer Ofener Bäke

Antrag der SPD Ratsfraktion
zum Bebauungsplan Nr. 153 „Metjendorf, An der Ofener Bäke“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jörg,
liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen,

 

bereits bei der ersten Vorstellung des o.g. Bebauungsplanes gab es aus den Reihen der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses und während der „Einwohnerfragestunde“ am 7. Dezember 2020 deutliche Kritik an den Konzepten der Varianten 1 und 2 (Variante 1 „optimiert“) zum o.g. Bebauungsplan.

Die Kritik hat sich in der Folgezeit weiter verstärkt, so fühlen sich die Anwohner vom Ilexweg und der Pohlstraße als „übergangen“ und „nicht mitgenommen“, zumal inhaltliche (Vorab-)Informationen seitens der Gemeinde ausblieben.

Auch die Sorgen der Anwohner am Schulweg (deutlich gemacht durch eine Online-Petition) werden von der SPD-Fraktion zustimmend zur Kenntnis genommen.

Mit beiden Anliegergemeinschaften haben Mitglieder der SPD-Fraktion das Gespräch gesucht, dabei wurden die bereits am 7. Dezember 2020 in der Sitzung des Fachausschusses geäußerten Bedenken bestätigt und Begehungen vor Ort bestärkten die Mitglieder der SPD-Fraktion in ihrer ablehnenden Haltung gegen die vorliegende „Vorplanung“.

Hier einige Begründungen aus Sicht der SPD-Fraktion:

  1. Im vorliegenden Plan wird lediglich eine „Parzellierung im Sinne einer maximalen Ausnutzung der Fläche“ vorgenommen. Diese Form gehört der Vergangenheit an.
  2. Die beabsichtigte Erschließung der Flächen auf der Grundlage lediglich der vorhandenen Straßenführungen (alle im Bereich „Zone 30“) ist nicht zielführend; erforderlich für eine vorbereitende Planung sind (mindestens) auch Vorüberlegungen zu alternativen Verkehrserschließungskonzepten. Wie wichtig diese Konzeptionen für die jeweiligen Realisierungen sind, erfahren wir derzeit im Ort Wiefelstede wie auch in Nachbargemeinden.
  3. Bei der Vorstellung der Planungen gab es keine Aussagen zu bisher angestellten (ersten) Bewertungen zu Auswirkungen auf die vorhandene Infrastruktur, damit sind nicht nur Auslastungen der Kindertagesstätten und der Grundschule im Süden unserer Gemeinde gemeint, sondern auch „technische Angelegenheiten“ (dazu zählen z.B. auch die  Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten, die Oberflächenentwässerung…). Weiterhin wichtig dazu auch der Blick über den BBPl. 153 hinaus, so das Baugebiet auf der Fläche der ehemalige Tennishalle, die weitgehend abgeschlossene Bautätigkeit An der Alexanderheide, das Neubaugebiet in Heidkamp und (in einem Zeitfenster von sechs Jahren) das Gelände Plömacher.
  4. Unberücksichtigt bleiben auch ökologische Gesichtspunkte, die Wertigkeit der Umgebung des Regenrückhaltebeckens wird in der Planung nicht erkannt, bis an die Grenze der Anlage sind Bauplätze eingeplant. Dabei gibt es keine Aussage dazu, ob das RRB überhaupt ausreicht, um einen (periodisch auftretenden) Wasserüberschuss einer solch großen Fläche ebenfalls aufnehmen zu können. Außerdem: Im Flächennutzungsplan der Gemeinde aus dem Jahre 1989 wird die Fläche als „Ausgleichsfläche im Sinne des § 10 NNatG (Anmerkung: Niedersächsisches Naturschutzgesetz) ausgewiesen – bereits damals ein Hinweis auf schonende Nutzung. Auch wenn ein RRB (Anmerkung: Regenrückhaltebecken) ein „Funktionsbauwerk“ darstellt, auf der Fläche ist ein Kleinod für Flora und Fauna entstanden und ist für die Bewohner der Umgebung (insbesondere für Familien mit Kindern) wichtig für die Freizeitgestaltung.

Die aufgelisteten Ausführungen sind beispielhaft zu verstehen, eine Reihe weiterer Punkte könnte hinzugefügt werden. Es reicht aber nicht aus, dass kritische Anmerkungen zu den o.g. Beispielen  damit beantwortet werden, dass dafür „Fachplaner“ zuständig seien. Eine umfassende Planung sollte die wesentlichen Grundzüge beinhalten – nicht zuletzt deshalb, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Spannend in diesem Zusammenhang auch der Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern – und genau dazu bedarf es bereits gründlicherer Überlegungen. Aus Gründen der Schulwegsicherung ist z.B. im Schulweg das Engagement der Anlieger gut und wichtig. Nur über (alternative) Verkehrskonzepte wird man ermitteln können, ob (wie von den Anliegern gewünscht) die Änderung einer Anliegerstraße zu einer Fuß- und Radwegeverbindung möglich ist, ob dadurch die Gefahren auf andere Straßen verlagert werden und wie sich solch eine Maßnahme z.B. auf die Erreichbarkeit durch Feuerwehr oder Rettungsdienste auswirkt. Bei diesen Fragen sind die Gemeindebürgerinnen und -bürger grundsätzlich einzubeziehen; da reicht es nicht aus, lediglich auf eine „Beteiligung im Verfahren“ hinzuweisen.

Noch ein Hinweis der SPD-Fraktion auf folgenden Sachverhalt:

In der „Entwicklungsstudie Wohnbauflächen im Bereich Metjendorf-Heidkamp-Ofenerfeld“ aus dem Jahre 2016 (vorgestellt im Bau- und Umweltausschuss am 08.02.2016) werden die Flächen „Am Ostkamp“ (An der Alexanderheide) und in Heidkamp als „positiv geeignet“ dargestellt – und sind/werden auch entsprechend bebaut. Auch die Fläche „östlich Metjenweg“ erhält eine überwiegend positive Bewertung – dagegen wird das Gebiet „westlich Pohlstraße Nord“ (somit der Anschluss an den Ilexweg) mit der zweitschlechtesten Bewertung versehen.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen beantragt die SPD-Fraktion:

  • Die Planung „Bebauungsplan 153“ wird solange ausgesetzt, bis belastbare Erkenntnisse zur weiteren Entwicklung vorliegen. Die genannten Punkte (Verkehrskonzeptionen, Infrastruktur-Beurteilungen, ökologische Berücksichtigung etc.) sind beispielhaft zu verstehen und sind soweit erforderlich zu ergänzen.
  • Bei Aufnahme der Planungen soll die Realisierung in Bauabschnitte eingeplant werden, beginnend zunächst mit der Fläche „östlich Metjenweg“.
  • Aufgrund der Bewertung aus 2016 bleibt die Fläche „westliche Pohlstraße“ unbeplant.
  • Um den erforderlichen und rechtzeitigen Neubau der Kindertagesstätte nicht zu gefährden, soll dieses Vorhaben ggf. über einen „Vorhabenbezogenen Bauantrag“ auf den Weg gebracht werden, damit der bestehende Mietvertrag in der bisher genutzten Einrichtung wie vereinbart beendet werden kann.
  • Sobald die Einschränkungen durch die Corona – Pandemie entfallen, ist eine öffentliche Bürger-Informationsveranstaltung zur Bauleitplanung in Metjendorf durchzuführen (z.B. in der Mensa der Grundschule).

Da bis zur Ratssitzung im April keine öffentliche Sitzung des Fachausschusses vorgesehen ist, beantragt die SPD-Fraktion, dass dieser Antrag im öffentlichen Teil der Ratssitzung auf die Tagesordnung genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weden
(Anmerkung: Vorsitzender der SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Wiefelstede)

 

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