Westerstede. Sehr geehrter Herr Landrat Bensberg,
die Fraktionen von SPD, UWG und B90/GRÜNE beantragen zur nächsten Kreistagssitzung die Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution an die niedersächsische Landesregierung:
„Hürden bei der Neugründung von Gesamtschulen/Integrierten Gesamtschulen im Ammerland abbauen“
Der Kreistag des Landkreises Ammerland fordert die Landesregierung auf:
• Die Mindestzügigkeit neu zu gründender Integrierter Gesamtschulen zu reduzieren und
bei Vorliegen eines geeigneten pädagogischen Konzeptes auch kleinere als 5-zügige Integrierte Gesamtschulen zuzulassen.
• Gesamtschulen die sich aus HS/RS Ganztagsschulen entwickeln weiterhin als Ganztagsschulen zu betreiben.
• Die bundesweit übliche Regelung, an Gesamtschulen das Abitur im 13. Jahrgang zu erwerben, beizubehalten.
• Es dem Landkreis Ammerland frei zu stellen, ob neben Gesamtschulen und Gymnasien alle anderen Schulformen des gegliederten Schulsystems aufrecht erhalten werden.
• Je nach Pädagogischem Konzept an der Integrierten Gesamtschule das Abitur nach 8 oder 9 Jahren zuzulassen
Begründung:
Nach der Aufhebung des zwischen 2003 und 2008 bestehenden Verbots der Neugründung von Gesamtschulen wird der Wunsch vieler Eltern nach einem Gesamtschulplatz für ihr Kind auch im Landkreis Ammerland immer dringlicher.
Mit dem am 15.08.2008 im Gesetz- u. Verordnungsblatt veröffentlichten „Gesetz zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und anderer schulrechtlicher Bestimmungen“ wurde die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festgeschriebene Mindestzügigkeit neuer Gesamtschulen erhöht: neu zu gründende Integrierte Gesamtschulen und nach Schuljahren gegliederte Kooperative Gesamtschulen (KGS) müssen demnach langfristig mindestens 5-zügig sein.
Der Landkreis Ammerland als Verantwortlicher für die Schulentwicklungsplanung ist gewillt, dem Wunsch vieler Eltern nach einer Gesamtschule zu entsprechen.
Die vorgeschriebene 5-Zügigkeit bei gleichzeitiger vollständiger Aufrechterhaltung des gegliederten Schulsystems macht es im ländlichen Raum unmöglich, den Elternwunsch nach einem Gesamtschulplatz zu erfüllen, da die erforderliche Zahl von 130 SchülerInnen pro Jahrgang nicht dauerhaft oder nur mit erheblichen zusätzlichen Kosten für die Schülerbeförderung erreicht werden kann.
Die Neugründung von Gesamtschulen mit ihrem Angebot, alle möglichen Schulabschlüsse des gegliederten Schulsystems zu ermöglichen, ist die beste Möglichkeit, insbesondere in ländlichen Räumen ein flächendeckendes, wohnortnahes Schulangebot für SchülerInnen aller Begabungen vorzuhalten.
Die freie Wahl der Schulform ist ein Versprechen der Landesregierung, das auch gegenüber den Gesamtschulen gelten muss.
Westerstede, 2.März 2009
SPD-Fraktion: UWG Ammerland-Fraktion: B90/GRÜNE-Fraktion:
Gez. Sigrid Rakow gez. Hermann Rust gez. Friedrich Haubold